Optimaler Schutz für dein Zuhause
Wohngebäudeversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungsschutz: Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Gefahren verursacht werden.
- Versicherte Kosten: Neben den unmittelbaren Schäden am Gebäude sollten auch Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, sowie Kosten für Dekontamination des Grundstücks versichert sein
- Wert des Gebäudes: Der Versicherungsschutz sollte sich immer nach dem Wert des Gebäudes richten. Dieser kann sich im Laufe der Zeit ändern - zum Beispiel durch Anbauten oder Modernisierungen
- Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes, spricht man von einer Unterversicherung. Im Schadenfall kann dies bedeuten, dass der Versicherer Leistungen kürzt
- Ausschlüsse: Nicht alle Risiken sind automatisch abgedeckt. So sind Schäden durch Krieg, Kernenergie oder Innere Unruhen in der Regel ausgeschlossen.
Dein Haus ideal abgesichert
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?
Schadenbeispiele Wohngebäudeschäden aus der Praxis
Unbenannte Gefahren | Schaden & Kosten von rund 1.850€ |
Rohrbruch in der Zwischendecke eines Mehrfamilienhauses | Schaden & Kosten von rund 6.400€ |
Schaden am Dach eines Einfamilienhauses durch Sturm | Schaden von 3.100€ |
Wasserverlust und Rohrbruch Wintergarten Restaurant durch Frost | Schaden von 2.300€ |
Beschädigte Fenster und Fassaden durch Hagel | Schaden von rund 7.200€ |
Überschwemmung Wohnung durch Jahrhunderthochwasser | Schaden & Kosten von rund 42.500€ |
Sinnvolle Ergänzungen zur Wohngebäudeversicherung
- Gebäudeverglasung
- Elementarschäden
- All-Risk-/Allgefahrendeckung
- Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
- PV-Anlagen/Anlagen erneuerbarer Energie
- Best-Leistungs-Garantie
- Ableitungs- & Zuleitungsrohre
- ...
Auszug aus unseren Produktpartner
Worauf du bei einer Wohngebäudeversicherung achten solltest.
Du musst nicht direkt an einem Fluss oder ähnlichem wohnen. Auch in anderen Regionen kannst du von Elementargefahren bedroht sein. Starkregen, Schneedruck, Erdbeben/-senkungen sind mittlerweile leider "normal". Und dein Wohngebäude ist in der Regel dein größter Vermögenswert - deshalb darf er auch dementsprechend abgesichert sein.
Neben der Elementarversicherung können auch weitere Zusatzbausteine sinnvoll sein. Dies ist zum einen die Glasversicherung, wobei du diese auch zusammen mit einer Hausratversicherung beantragen kannst - wichtig ist hier, dass du darauf achtest, dass sowohl die Gebäude- als auch die Mobiliarverglasung mitversichert ist. Dazu sollte dann idealerweise auch das Koch-/Ceranfeld zählen, insofern du ein solches hast. (Als Tipp: Es gibt Anbieter von Hausratversicherungen, in denen die Glasversicherungen für Gebäude- und Mobiliarverglasung kostenlos ist). Darüber hinaus gibt es bei einigen Anbietern auch den Baustein der Allgefahrendeckung bzw. Unbenannte Gefahren. Darunter fallen eher unübliche Versicherungsfälle, die nicht klar den herkömmlichen Gefahren zuzuordnen ist. Als Beispiel: Unter die herkömmlichen Gefahren würde die Beschädigung deines Gebäudes aufgrund des Wurzelwerks des Baumes auf dem Nachbarsgründstück nicht fallen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, auch solche Bausteine zu integrieren. Auch eine Best-Leistungs-Garantie haben mittlerweile viele Anbieter. D.h. wenn du nachweisen kannst, dass ein frei zugänglicher Tarif auf dem Markt eine bessere Leistung besitzt und den Schaden, den deine Versicherung abgelehnt hat, versichern würde, kannst du diese anführen. Achte hier nur unbedingt darauf, in welchen Bereichen die Best-Leistungs-Garantie gilt.
Nachdem du alle Leistungskriterien miteinander verglichen hast und geprüft hast, dass die ausgewählten Tarife für deine Situation passen, kannst du die Beiträge der Tarife miteinander vergleichen. Wenn du noch etwas am Beitrag machen möchtest, kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine Selbstbeteiligung bzw. einen Selbstbehalt zu integrieren.
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung sollte immer dem aktuellen Neubauwert entsprechen. Bei der Berechnung orientiert man sich dazu an der Größe und der Bauausführung. Im Gewerbebereich wird des Öfteren noch der Wert 1914 verwendet. Diese fiktive Rechengröße orientiert sich an dem aktuellen Baupreisindex. Es gibt einige gute Rechner, mit denen man die Versicherungssumme durch einige Angaben genau bestimmen kann. Wir unterstützen Dich gerne dabei.
Eine Wohngebäudeversicherung schütz dich vor folgenden Gefahren: Feuer, Blitzschlag, Explosion/Implosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser sowie Überspannung. Zusätzlich kannst du Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsche, - senkungen, Schneedruck und -lawinen sowie Starkregen, Rückstau (Vertragsbedingungen prüfen), Glasbruch und Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen versichern.
für alle Gefahren:
Aufräum-, Abbruch- Bewegungs- und Schutzkosten; Graffitischäden sowie Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte; Hotelkosten im Schadenfall; Rückreisekosten aus dem Urlaub etc.
für Gefahr Feuer:
Nutzwärmeschäden (Kamin); Rauchschäden; Sengschäden, Überspannungsschäden durch Blitz; ...
für Gefahr Wasser:
Ableitungs- und Zuleitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks; Armaturen (Bruchschäden); Regenabflussrohre; Regenwasser aus Zisternen, Rohrverstopfungen; Rohrbruch;...
für Gefahr Sturm
Entfernen umgestürzter Bäume durch Sturm; Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
Du vergisst beispielsweise im Winter die Gartenbewässerung abzudrehen und dadurch entsteht ein Frostschaden. Achte hier darauf, welche Summen gerade bei grober Fahrlässigkeit auch bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften übernommen werden und ob dieser Punkt grundsätzlich mitversichert ist.
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FAQ
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Schäden an einem Wohngebäude. Diese können durch verschiedene Ereignisse verursacht werden, wie zum Beispiel Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und manchmal auch Erdbeben, Überschwemmungen oder Lawinen.
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes. Sie kann auch zusätzliche Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden entstehen, wie beispielsweise Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie den Mietausfall.
Eine Wohngebäudeversicherung kann von jedem abgeschlossen werden, der ein berechtigtes Interesse am Schutz des Gebäudes hat. In der Regel sind dies:
- Hausbesitzer: Sie möchten ihr Eigentum gegen unvorhergesehene Schäden schützen.
- Käufer eines Hauses: Sie können eine Versicherung abschließen, um ihr zukünftiges Eigentum während des Kaufprozesses zu schützen.
- Eigentümer von Mietobjekten: Sie möchten ihr Investment schützen, besonders wenn der Mieter für bestimmte Arten von Schäden nicht haftbar ist.
- Banken und andere Kreditgeber: Sie können verlangen, dass eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird, wenn sie eine Hypothek auf das Gebäude halten.
- Erbbaurechtsnehmer: Sie haben oft ein Interesse daran, das Gebäude zu versichern, da sie für die Dauer des Erbbaurechts für das Gebäude verantwortlich sind.
Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gibt es einige wichtige Punkte, auf die man achten sollte:
Umfassende Deckung: Stellen Sie sicher, dass die Police eine breite Palette von Risiken abdeckt, einschließlich Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden und, je nach Lage der Immobilie, auch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen.
Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes entsprechen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Selbstbehalt: Überprüfen Sie, ob Sie einen Selbstbehalt zahlen müssen und wie hoch dieser ist. Ein höherer Selbstbehalt kann die Prämie senken, bedeutet aber auch höhere Kosten im Schadensfall.
Nebenkosten: Prüfen Sie, ob die Versicherung auch Nebenkosten wie Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten abdeckt.
Anpassung der Versicherungssumme: Es ist sinnvoll, eine Versicherung zu wählen, die eine automatische Anpassung der Versicherungssumme an die Baukostenentwicklung vorsieht.
Grobe Fahrlässigkeit: Prüfen Sie, ob Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind.
Neuwertentschädigung: Im Schadenfall sollte der Neuwert des Gebäudes ersetzt werden.
Elementarschadenversicherung: In bestimmten Regionen kann es sinnvoll sein, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, die vor Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen schützt.
Glasbruch: Manche Policen bieten optional eine Glasversicherung an, die Schäden an Fenstern und anderen Verglasungen abdeckt.
Vertragsbedingungen: Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie alle Klauseln und Ausschlüsse verstehen. Bei Unklarheiten sollten Sie den Versicherer um Klärung bitten oder sich an einen unabhängigen Berater wenden.
Ein guter Tipp ist es, regelmäßig (zum Beispiel alle paar Jahre) den Versicherungsschutz zu überprüfen und mit anderen Angeboten zu vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie immer den besten Schutz zum besten Preis erhalten.
Nicht alle Risiken von einer Wohngebäudeversicherung sind zwangsläufig (direkt) abgedeckt. Hier sind einige Beispiele für Dinge, die typischerweise nicht im Versicherungsschutz enthalten sind:
- Kriegsereignisse und Kernenergie: Schäden, die durch Krieg, Bürgerkrieg oder Kernenergie verursacht werden, sind in der Regel nicht versichert.
- Vorsätzliche Schäden: Wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Schaden vorsätzlich verursacht haben, wird dieser nicht von der Versicherung übernommen.
- Abnutzung und Verschleiß: Schäden, die durch allmähliche Abnutzung, Alterung oder Verwitterung entstehen, sind in der Regel ausgeschlossen.
- Bauliche Veränderungen oder Baufehler: Schäden, die durch bauliche Veränderungen, unsachgemäße Bauarbeiten oder Baufehler verursacht werden, sind oft nicht versichert.
- Unbewohnte Gebäude: Manche Versicherer schließen Schäden an unbewohnten Gebäuden oder solchen, die sich im Bau befinden, aus dem Versicherungsschutz aus.
- Grundstücksbestandteile: Bestandteile des Grundstücks wie Bäume, Hecken, Gärten oder Zäune sind oft nicht mitversichert.
- Elementarschäden: Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen sind oft nicht in der Grunddeckung enthalten, können aber optional eingeschlossen werden.
- Schäden durch Tiere: Schäden, die durch Tiere verursacht werden, etwa durch Termiten oder Mäuse, sind meist nicht versichert.
- Schäden durch behördliche Anordnungen: Schäden, die durch behördliche Anordnungen oder gesetzliche Vorschriften entstehen, sind oft nicht versichert.
- Glasbruch: Glasbruch ist oft nicht in der Grunddeckung enthalten, kann aber optional eingeschlossen werden.
Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolice zu lesen und zu verstehen.
Die “beste” Wohngebäudeversicherung gibt es nicht, die für alle gilt. Die Wahl der richtigen Versicherung hängt von vielen individuellen Faktoren ab, wie dem Standort und Zustand des Gebäudes, dem gewünschten Versicherungsschutz und Ihrem Budget. Grundsätzlich kann man durch einen Vergleich einen leistungsstarken Tarif finden, der zeitgleich preiswert ist (im Marktvergleich).
Es gibt viele Online-Vergleichsportale, die dir helfen können, die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen. Wenn es aber um einen wirklich detaillierten Vergleich geht, solltest du immer einen unabhängigen Versicherungsmakler damit beauftragen. Dieser weiß, worauf du achten musst und kennt auch die kleinen Details, die am Ende vielleicht den großen Unterschied machen. Zudem gibt es einige Tarife, die du so auf dem Markt nicht findest und die du nur über einen unabhängigen Berater abschließen kannst.
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für eine Eigentumswohnung ist in der Regel nicht notwendig. In den meisten Fällen wird die Wohngebäudeversicherung für das gesamte Gebäude von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Diese Versicherung deckt alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile ab, einschließlich der einzelnen Wohnungen. Es kann aber dennoch Sinn machen diese zu überprüfen. Denn du willst ja schließlich, dass deine Wohnung optimal abgesichert ist.
Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in Eigentümergemeinschaften werden normalerweise über das Hausgeld auf die Eigentümer der einzelnen Wohnungen umgelegt.
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung solltest du jedoch darüber nachdenken, eine Hausratversicherung abzuschließen - gerade dann, wenn du die Wohnung möbiliert vermietest.
Die pünktliche Beitragszahlung ist eine der Pflichten, die du als Versicherungsnehmer hast. Nur dadurch wird dein versicherungsschutz aufrecht erhalten.
Wenn du die Beiträge jedoch nicht mehr zahlen kannst, gibt es in der Regel mehrere Schritte, die unternommen werden:
- Mahnung: Zunächst wird die Versicherungsgesellschaft dir wahrscheinlich eine Mahnung schicken, in der sie dich auffordert, den ausstehenden Beitrag zu zahlen.
- Verzug: Wenn Du nach Erhalt der Mahnung immer noch nicht zahlst, gerätst du in Verzug. Die Versicherungsgesellschaft kann nun den Vertrag kündigen.
- Kündigung: Wenn Du immer noch nicht zahlst, kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen. Diese Kündigung führt dazu, dass Ihr Versicherungsschutz endet.
Als Tipp: Auch Versicherungsgesellschaften haben ein Interesse daran, dass die Beiträge gezahlt werden. Sollte dies aus welchem Grund auch immer aktuell nicht möglich sein, suche den Kontakt und schildere die Situation. Aus der Praxis wissen wir, dass eine offene und ehrliche Kommunikation häufig helfen kann.
Es gibt mehrere Gründe gibt, warum die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr steigen können:
- Inflation und steigende Baukosten: Die Kosten für Baumaterialien und Handwerkerleistungen steigen in der Regel jedes Jahr. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Wiederherstellung oder Reparatur Ihres Hauses im Falle eines Schadens ebenfalls steigen. Die Versicherer passen ihre Prämien an, um diese steigenden Kosten zu decken.
- Steigendes Risiko: Wenn sich das Risiko in Ihrer Region erhöht, zum Beispiel durch häufigere oder schwerere Stürme, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen, können die Versicherer ihre Prämien erhöhen, um dieses höhere Risiko zu decken.
- Erhöhter Versicherungsschutz: Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern oder verbessern, zum Beispiel durch Hinzufügen von zusätzlichen Risiken oder Erhöhung der Versicherungssumme, führt dies in der Regel zu höheren Prämien.
- Allgemeine Kostensteigerungen: Die Versicherer haben auch mit steigenden Kosten für Personal, Verwaltung, Regulierung und andere Geschäftsausgaben zu kämpfen. Diese Kostensteigerungen können an die Kunden weitergegeben werden.
Ja, in Wohngebäudeversicherungen können Selbstbeteiligungen, auch Selbstbehalt genannt, integriert werden. Das bedeutet, dass du einen vereinbarten Betrag der Kosten selbst tragen musst, wenn ein Schaden eintritt. Der Rest wird von der Versicherungsgesellschaft übernommen.
Eine Selbstbeteiligung kann dazu führen, dass der Beitrag günstiger wird. Achte jedoch darauf, dass du den Betrag der Selbstbeteiligung immer zur Hand hast - nicht das du im Schadenfall da stehst und die Selbstbeteiligung nicht aufbringen kannst.
Ja, bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gibt es in der Regel eine Mindestlaufzeit. Die meisten Verträge laufen über einen Zeitraum von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Die genaue Laufzeit und die Kündigungsfristen können jedoch von Versicherer zu Versicherer variieren. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor Sie die Police abschließen.
In einigen Fällen kann es möglich sein, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, zum Beispiel wenn Sie Ihr Haus verkaufen (Wegfall des Risikos) oder wenn die Versicherungsprämie erhöht wird. Ebenso hast du im Schadenfall ein Sonderkündigungsrecht.
Als Tipp: Lass dir bitte keine 3- oder 5-Jahresverträge aufschwatzen. Gegebenenfalls möchtest du in einem Jahr den Vertrag wechseln, weil es einen besseren und günstigeren gibt. Wenn du jetzt jedoch an den Versicherer gebunden bist, kommst du nicht aus dem Vertrag raus.
Ja, du kannst durchaus eine Wohngebäudeversicherung für ein Ferienhaus abschließen. Es ist sogar sehr empfehlenswert, da auch Ferienhäuser Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden ausgesetzt sind.
Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Ferienhäuser sind oft längere Zeit unbeaufsichtigt, was bestimmte Risiken erhöhen kann, zum Beispiel Einbruch oder Vandalismus. Zudem können regionale Risiken, wie Überschwemmungen oder Lawinen, je nach Lage des Ferienhauses eine Rolle spielen.
Versicherer berücksichtigen diese zusätzlichen Risiken, und es kann sein, dass die Prämien für ein Ferienhaus höher sind als für ein reguläres Wohngebäude. In einigen Fällen kann es auch sein, dass bestimmte Risiken ausgeschlossen sind oder dass die Versicherung besondere Anforderungen stellt, zum Beispiel in Bezug auf Sicherheitssysteme.
Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen und die Bedingungen sorgfältig zu vergleichen, um den besten Schutz für dein Ferienhaus zu finden.
Ja, du kannst eine Wohngebäudeversicherung kündigen. Die genauen Kündigungsbedingungen und Fristen können jedoch von Versicherer zu Versicherer variieren. In der Regel gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, und der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass du die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Vertragsende einreichen musst, um den Vertrag zum gewünschten Zeitpunkt zu beenden.
Eine Wohngebäudeversicherung und eine Neubauversicherung sind zwei verschiedene Arten von Versicherungen, die sich auf unterschiedliche Situationen beziehen:
Wohngebäudeversicherung: Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an einem bestehenden Wohngebäude ab. Sie schützt das Gebäude selbst vor verschiedenen Risiken, wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder auch Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Erdbeben, je nach Versicherungsumfang. Die Wohngebäudeversicherung zielt darauf ab, die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau des Gebäudes zu decken.
Neubauversicherung: Eine Neubauversicherung hingegen ist speziell für den Fall gedacht, wenn ein neues Gebäude errichtet wird. Sie bietet Schutz während der Bauphase, wenn das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist. Die Neubauversicherung deckt in der Regel Risiken wie Feuer, Sturm oder Vandalismus während des Bauprozesses ab. Sobald der Bau abgeschlossen ist, wird die Neubauversicherung normalerweise in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt.
Die Begriffe Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung können in der Regel synonym verwendet werden.
In einigen Fällen wird der Begriff “Wohngebäudeversicherung” verwendet, um speziell auf den Versicherungsschutz von Wohngebäuden, also privaten Wohnhäusern oder Mehrfamilienhäusern, hinzuweisen. Diese Versicherung deckt in der Regel Schäden an der Bausubstanz, z.B. durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Naturgefahren, ab.
Die Bezeichnung “Gebäudeversicherung” hingegen kann allgemeiner sein und sich auf den Versicherungsschutz von verschiedenen Arten von Gebäuden beziehen, einschließlich Wohngebäuden, aber auch gewerblichen oder industriellen Gebäuden. Der Versicherungsumfang kann je nach Versicherungsunternehmen und Vertrag variieren.
Die Wohngebäudeversicherung und die Elementarversicherung sind zwei verschiedene Arten von Versicherungen, die dazu dienen, dein Haus vor verschiedenen Risiken zu schützen. Hier sind die Hauptunterschiede zwischen den beiden:
Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, die durch eine Reihe von Gefahren verursacht werden können. Dazu gehören typischerweise Risiken wie Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden), Sturm und Hagel. Sie deckt die Kosten für Reparaturen oder sogar den Wiederaufbau des Hauses, wenn es durch eines dieser Risiken beschädigt wird.
Elementarversicherung: Diese Versicherung ergänzt die Wohngebäudeversicherung und deckt Schäden ab, die durch “elementare” Ereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdfall, Lawinen oder Erdbeben verursacht werden. Diese Ereignisse sind in der Regel nicht in der standardmäßigen Wohngebäudeversicherung enthalten, daher kann eine zusätzliche Elementarversicherung wichtig sein, insbesondere wenn Sie in einem Gebiet leben, das anfällig für solche Naturereignisse ist.
Im Allgemeinen gibt es bei der Wohngebäudeversicherung keine Wartezeit im traditionellen Sinne, wie sie beispielsweise bei einigen Krankenversicherungen vorkommt. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist und die erste Prämie gezahlt wurde, beginnt der Versicherungsschutz.
Es gibt jedoch bestimmte Fristen, die beachtet werden sollten. Zum Beispiel kann es eine sogenannte “Karenzzeit” geben, in der bestimmte Schadenfälle nicht abgedeckt sind. Diese Karenzzeit tritt in der Regel nach einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft in Kraft und dient dazu, den Missbrauch der Versicherungsleistungen zu verhindern.
Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass der Schutz bei bestimmten Ereignissen, wie beispielsweise bei Naturkatastrophen, erst ab einer bestimmten Zeitspanne nach Vertragsabschluss greift. Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungsanbieter und Vertragsdetails.
Ja, du kannst die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Hier sind die Szenarien, in denen dies möglich ist:
Als Vermieter: Wenn du Eigentümer eines vermieteten Gebäudes bist, kannst du die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Im Homeoffice: Wenn du ein Arbeitszimmer zu Hause hast, das du ausschließlich beruflich nutzt und das einen eigenen Eingang hat, kannst du einen Teil der Kosten der Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend machen. Dieser Anteil entspricht dem Verhältnis der Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche des Hauses.
Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung können stark variieren, da sie von vielen verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu gehören:
- Die Größe des Gebäudes: Größere Gebäude kosten in der Regel mehr zu versichern, da sie einen höheren Wiederherstellungswert haben.
- Die Lage des Gebäudes: Häuser in Gebieten mit hohem Risiko (zum Beispiel Überschwemmungsgebiete) können höhere Prämien erfordern.
- Das Alter und der Zustand des Gebäudes: Ältere Gebäude oder Gebäude in schlechtem Zustand können ebenfalls höhere Prämien erfordern.
- Die Art der Deckung: Eine umfassendere Deckung (zum Beispiel einschließlich Elementarschäden) kann zu höheren Kosten führen.
Im Durchschnitt können die jährlichen Kosten für eine Wohngebäudeversicherung in Deutschland zwischen 200 und 800 Euro betragen. Aber das ist nur ein Durchschnittswert und die tatsächlichen Kosten können darüber oder darunter liegen.
Ja, du kannst deine Wohngebäudeversicherung auch bei Vorliegen von Vorschäden wechseln. Jedoch kann es sein, dass die neue Versicherung dich nicht ohne Weiteres aufnimmt oder höhere Prämien verlangt. Die Versicherer sind verpflichtet, dich nach Schäden der letzten Jahre zu fragen. Diese Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet sein könnte.
Es ist wichtig, dass du die Vorschäden detailliert dokumentierst und alle relevanten Informationen bereit hältst. Je genauer du die Vorschäden beschreiben kannst, desto besser kann der neue Versicherer das Risiko einschätzen und einen fairen Preis anbieten.
Es kann auch hilfreich sein, einen unabhängigen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen, der dir dabei helfen kann, den besten Anbieter und Tarif für deine spezielle Situation zu finden.
Wenn du deine Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest, gibt es einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:
Kündigungsfrist: Die meisten Wohngebäudeversicherungen haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Stelle sicher, dass deine Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eintrifft.
Schriftform: Eine Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Du kannst ein einfaches Kündigungsschreiben verfassen, in dem du deinen Wunsch zur Beendigung des Vertrages ausdrückst. Vergiss nicht, deine Versicherungsnummer anzugeben.
Nachweis: Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So hast du einen Nachweis, dass deine Kündigung beim Versicherer eingegangen ist.
Keine Lücke im Schutz: Achte darauf, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt, um eine Lücke im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Sonderkündigungsrecht: Beachte, dass du ein Sonderkündigungsrecht hast, wenn deine Versicherungsprämie erhöht wurde, ohne dass der Leistungsumfang deines Vertrags erweitert wurde. Ebenso hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn nach einem Schadenfall die Versicherungsleistung nicht zu deiner Zufriedenheit erbracht wurde. In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Bekanntwerden der Erhöhung bzw. der Entscheidung des Versicherers über die Leistung nach dem Schadenfall.
Leider ist es in der Regel nicht möglich, die Zahlung deiner Wohngebäudeversicherung vorübergehend zu pausieren. Die Versicherungsprämien sind vertraglich vereinbart und müssen regelmäßig gezahlt werden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Wenn du vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten hast, solltest du den Kontakt mit deiner Versicherungsgesellschaft suchen. Manchmal sind Versicherer bereit, vorübergehende Lösungen zu finden, wie zum Beispiel eine vorübergehende Reduzierung der Prämie oder eine Ratenzahlung.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Nichtzahlung der Prämie dazu führen kann, dass der Versicherer den Vertrag kündigt und du dann ohne Versicherungsschutz dastehst. Daher solltest du immer versuchen, eine Lösung zu finden, bevor es zu Zahlungsverzögerungen kommt.
Ja, viele Wohngebäudeversicherungen bieten eine sogenannte “Hotelkosten-Deckung” oder “Unterkunftskosten-Deckung” an. Das bedeutet, dass die Kosten für eine vorübergehende Unterkunft, wie ein Hotel, übernommen werden, wenn dein Haus aufgrund eines versicherten Schadens (zum Beispiel nach einem Brand oder Wasserschaden) nicht bewohnbar ist.
Die genaue Höhe der Erstattung und die Dauer der Kostenübernahme können jedoch je nach Versicherungsvertrag variieren. In der Regel wird eine maximale Dauer (zum Beispiel 100 oder 200 Tage) und/oder ein maximaler Betrag pro Tag festgelegt.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass du in der Regel erst die Kosten vorstrecken und dann bei deiner Versicherung zur Erstattung einreichen musst. Daher ist es ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren.
Bitte prüfe deine Versicherungsbedingungen oder wende dich an deinen Versicherer, um genauere Informationen zu erhalten.