Innere Unruhen
"Innere Unruhen liegen laut Bundesgerichtshof vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile eines Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Sachen und Personen verüben. Innere Unruhen werden vom Staat "ausgerufen" und sind daher nur in den seltensten Fällen gegeben. Darunter können Ausschreitungen fallen oder im Extremfall ein Bürgerkrieg.
In Folge von "Inneren Unruhen" kommt es oft zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die zu erheblichen Schäden führen können. Innere Unruhen spielen bei nahezu jeder Versicherung eine große Rolle, da Sie entweder nicht versichert sind oder gezielt darauf geachtet werden sollte, dass diese versichert sind.