1. Einführung: Zahnzusatzversicherung mit Schwerpunkt Kieferorthopädie
Die Zahnzusatzversicherung mit Fokus auf Kieferorthopädie ist ein wichtiger Aspekt der zahnärztlichen Versorgung. In diesem Artikel werden wir uns mit den Vorteilen und Möglichkeiten einer solchen Versicherung befassen. Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung oft nur Grundversorgung bietet, kann eine zusätzliche Absicherung für kieferorthopädische Behandlungen von großem Nutzen sein. Wir werden uns die verschiedenen Arten von Zahnzusatzversicherungen mit Schwerpunkt Kieferorthopädie genauer ansehen und erläutern, worauf bei der Auswahl einer passenden Versicherung zu achten ist. Zudem werden wir die Kostenübernahme und eventuelle Einschränkungen diskutieren, um Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten. Unterschieden werden muss hier klar zwischen einer Zahnzusatzversicherung mit Schwerpunkt Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene.
2. Leistungen im Bereich Kieferorthopädie
2.1 Erstattung KIG-Stufen mit und ohne Krankenkassenbeteiligung
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Kinder unter 18 Jahren die Kosten für eine Zahnspange, wenn der Kieferorthopäde eine Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe drei bis fünf diagnostiziert. Für die Indikationsgruppen eins und zwei werden die Kosten hingegen nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) wurden eingeführt, um den Schweregrad einer Kieferfehlstellung einzustufen:
- KIG 1: Hierbei handelt es sich um leichte Zahnfehlstellungen, bei denen eine Behandlung in erster Linie aus ästhetischen Gründen gewünscht wird.
- KIG 2: Diese Gruppe umfasst Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, bei denen aus medizinischer Sicht eine Korrektur erforderlich wäre, die Kosten jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
- KIG 3: Bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
- KIG 4: Hierbei handelt es sich um stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischer Sicht eine dringende Behandlung erfordern.
- KIG 5: Diese Gruppe umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, bei denen eine Behandlung aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich ist.
Die Einteilung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen ermöglicht es, den Schweregrad der Zahnfehlstellung zu bewerten und festzustellen, ob eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt.
2.1.1 Welche Erstattung erhalten Kinder und Jugendliche, wenn deren gesetzliche Krankenkasse gar keine Kosten übernimmt? (KIG-Stufe 1-2)
In den Indikationsgruppen 1 und 2 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse i.d.R. keine Leistungen. Insofern die Zahnfehlstellung also nicht so groß ist, dass dein Kind in die Indikationsgruppen 3-5 fällt, solltest du genau prüfen, welche Leistungen übernommen werden. Vereinfacht ausgedrückt gibt es hier drei Varianten:
- keine Leistungsübernahme (weil KFO grundsätzlich ausgeschlossen ist oder weil die KIG-Stufen 1-2 nicht versichert sind)
- eine prozentuale Erstattung - beispielsweise 80% (unter Berücksichtigung der Zahnstaffel - also der Begrenzung in den ersten Jahren)
- die vollständigen Kosten - maximal bis zur Höhe der Zahnstaffel (bei den meisten Gesellschaften ist diese ab dem 5. Versicherungsjahr unbegrenzt)
Überprüfe in den Bedingungen wann die kieferorthopädische Behandlung begonnen bzw. abgeschlossen sein muss. Falls dort steht, dass die Behandlung mit dem 18 Lebensjahr abgeschlossen sein muss, diese aber erst kurz vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde, kann es zu Leistungskürzungen oder sogar einem Verzicht der Leistungsübernahme kommen.
2.1.2 Welche Erstattung erhalten Kinder und Jugendliche für Restkosten, wenn deren gesetzliche Krankenkasse nur anteilige Behandlungskosten übernimmt? (KIG-Stufe 3-5)
Auch in den KIG-Stufen 3-5 gibt es selbige Möglichkeiten wie bei KIG 1-2.
2.2 Erstattung Brackets, Aligner, Retainer, etc.
Mittlerweile gibt es verschiedene kieferorthopädische Behandlungsmöglichkeiten zur Korrektur von Zahnfehlstellungen, die häufig mit Mehrkosten verbunden sind:
- Brackets
- weniger sichtbare, farblose Bögen
- kieferorthopädische Behandlung in Lingualtechnik (Brackets auf Innenseite)
- transparente Aligner bzw. Invisalign
- Retainer
Hinzu kommen funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen. Eine funktionsanalytische Maßnahme im Zahnbereich bezieht sich auf eine diagnostische Methode, bei der die Funktion und Bewegung der Kiefergelenke, des Kiefers und der Zähne untersucht werden. Das Ziel einer funktionsanalytischen Maßnahme ist es, mögliche Fehlfunktionen, Dysbalancen oder Störungen im Zusammenspiel von Kiefergelenken, Kieferstellung und Biss zu identifizieren.
Während einer funktionsanalytischen Untersuchung werden verschiedene Verfahren angewendet, um ein umfassendes Bild der Kiefer- und Zahnsituation zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:
Anamnese: Der Zahnarzt stellt Fragen zur Krankengeschichte, Symptomen und Beschwerden des Patienten.
Klinische Untersuchung: Der Zahnarzt untersucht den Mundraum, das Gebiss, die Kiefergelenke und die Muskulatur auf Auffälligkeiten oder Hinweise auf mögliche Fehlfunktionen.
Röntgenbilder: Röntgenaufnahmen können Informationen über die Knochenstruktur, Zahnposition und mögliche Anomalien liefern.
Abdrücke und Modelle: Abdrücke der Zähne und Kiefer werden genommen, um genaue Modelle zu erstellen, die für weitere Untersuchungen verwendet werden können.
Funktionstests: Unterschiedliche Tests werden durchgeführt, um die Bewegung des Kiefers, das Zusammenspiel der Zähne sowie die Funktion der Kiefergelenke zu überprüfen. Dazu gehören zum Beispiel Bissregistrate, Okklusionspapier oder Bewegungstests.
Aufgrund der Ergebnisse der funktionsanalytischen Maßnahme kann der Zahnarzt eine Diagnose stellen und gegebenenfalls eine entsprechende Behandlung empfehlen. Dies kann zum Beispiel eine kieferorthopädische Therapie, eine Schienentherapie oder andere Maßnahmen zur Korrektur von Fehlfunktionen oder Störungen im Zahnbereich sein.
2.3 Ab welchem Zeitpunkt können Sie Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen in Anspruch nehmen?
Neben den klassischen Wartezeiten kann zudem auch die Zahnstaffel dafür sorgen, dass du nicht bereits im ersten Jahr unbegrenzte Leistungen ausschöpfen kannst. Wichtig ist, dass du dir anschaust, ob die Zahnstaffel für alle Bereiche (Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie) gilt, oder ob es für den Bereich Kieferorthopädie eine eigene Zahnstaffel gibt.
2.4 Wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag
Im Normalfall musst du bei Antragstellung Gesundheitsfragen beantworten. Die Abfrage deines Zahnzustandes sollte wahrheitsgemäß und mit großer Sorgfalt geschehen, da du ansonsten gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstößt und die Versicherung im schlimmsten Fall von der Leistung befreit wird. Gängige Fragen beziehen sich auf folgende Bereiche:
- fehlende bzw. nicht ersetzte Zähne
- bestehender Zahnersatz
- Parodontosebehandlungen
- aktuell in Behandlung bzw. angeraten/empfohlen
- Vorsorgeuntersuchungen und die Professionelle Zahnreinigung sind i.d.R. nicht anzeigepflichtig - im Einzelfall solltest du die Fragen jedoch ganz genau lesen
2.4 Beitragsentwicklung der Zahnzusatzversicherung
Die meisten Tarife auf dem Markt bilden keine Altersrückstellung, d.h. die Beiträge steigen im Laufe des Lebens an. Ein unabhängiger Berater kann die Beitragsentwicklung von verschiedenen Tarifen miteinander vergleichen, denn es nützt dir nichts, wenn du aktuell den günstigsten Tarif abschließt, der aber im Verhältnis zu den anderen erheblich stärker ansteigt und so über die gesamte Laufzeit deutlich teurer ist.
3. Zusammenfassung: Zahnzusatzversicherung mit Schwerpunkt Kieferorthopädie
Bei Kindern spielt insbesondere die Kieferorthopädie eine wichtige Rolle, da hierbei die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen im Fokus steht.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Schwerpunkt Kieferorthopädie für Kinder kann verschiedene Leistungen umfassen, wie beispielsweise die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen oder Kieferorthopädieuntersuchungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Bedingungen je nach Versicherungsunternehmen variieren können.
Bevor Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollten Sie daher verschiedene Anbieter vergleichen und die Tarife sowie die konkreten Leistungen genau prüfen. Achten Sie insbesondere auf Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse in den Vertragsbedingungen. Eine gute Beratung durch einen Versicherungsfachmann kann Ihnen helfen, die passende Zahnzusatzversicherung mit Schwerpunkt Kieferorthopädie für Ihr Kind zu finden.
Lese auch unseren Artikel zum Thema: 10+1 Kriterien für die Auswahl einer guten Zahnzusatzversicherung.
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