Warum eine Hundehalterhaftpflicht unverzichtbar ist und wie du die Richtige bereits für wenige Euro im Monat findest.
Hunde sind nicht nur treue Begleiter und geliebte Familienmitglieder, sondern bringen auch eine Verantwortung & Haftung für ihre Halter mit sich. Eine wichtige Absicherung für Hundebesitzer ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung, die im Falle von Schäden, die durch den Hund verursacht werden, finanziellen Schutz bietet. Die gesetzlichen Regelungen zur Hundehalterhaftpflicht unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und daher ist es grundlegend wichtig, dass du dich darüber informierst, welche Regelungen an deinem Wohnort gelten.
Zusätzlich zur Versicherungspflicht gibt es in einigen Bundesländern weitere Vorschriften für Hundebesitzer, wie die Maulkorb- und Leinenpflicht. Teilweise können diese sogar von Stadt zu Stadt variieren.
Das Thema ist für uns sehr wichtig, weil wir selber einen Hund haben. Unseren Galgorüden Pepe. Hunde sind eben nicht nur Gegenstände oder Kuscheltiere, sondern müssen genau wie der Mensch, entsprechend und ausreichend abgesichert sein, weil es Risiken gibt, die im schlimmsten Fall in den finanziellen Ruin führen können.
Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze
Definition
Was ist eine Tierhalterhaftpflicht?
"Versicherung gegen Risiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Halter von Tieren."
(Gabler Wirtschatfslexikon)
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Dich als Tierhalter davor, wenn Dritte Schadensersatzansprüche gegen Dich, aufgrund von dem Handeln deines Tieres, stellen. Damit du in einem solchen Fall nicht vor finanzielle Risiken gestellt wirst, gibt es die Tierhalterhaftpflicht, welche im entsprechenden Fall für die Kosten aufkommt. Leider ist die potenzielle Schadenliste lang, wie du an folgenden exemplarischen Beispielen sehen kannst.
- Bissverletzungen an Mensch oder Tier
- Beschädigungen an Autos oder anderen Gegenständen
- Beschädigung von fremdem Eigentum
- Verursachung von Schäden durch Unfälle oder Stürze
- Schäden aufgrund von Lärmbelästigung durch Bellen
- Schäden durch Beschmutzung fremder Grundstücke mit Fäkalien
Beispiele
Beispiele für Schäden im Rahmen einer Hundehalterhaftpflicht
Eine Hunde(-halter)haftpflicht schützt Dich vor den finanziellen Risiken die entstehen können, wenn dein Hund an einer dritten Person, einem anderen Tier oder an fremdem Eigentum eine Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden verursacht.
Gesetzliche Grundlagen
In diesen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht gesetzlich verpflichtend
Die Entscheidung über die Pflicht einer Hundehalterhaftpflicht wird auf Bundesländerebene getroffen. Dies bedeutet, dass jedes einzelne Bundesland über eigene Hundegesetze und Hundeverordnungen bestimmen darf. Durch das föderale System in Deutschland gibt es aktuell nur sechs Bundesländer, in denen eine Hundehaftpflicht verpflichtend ist:
- Berlin
- Hamburg
- Thüringen
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern zudem eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen (meistens Listenhunde - Einzelheiten findest du in den jeweiligen Landesverordnungen). Zu den entsprechenden Bundesländern zählen:
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Sachsen
- Hessen
- Bremen
Ausnahmen zu oben genannten Regelungen gelten in Mecklenburg-Vorpommern und in Bayern. Im Freistaat Bayern gibt es keine generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht - dort können die Landkreise entsprechende Regelungen treffen. Insofern du also aus Bayern kommst, informiere dich bei deinem Landkreis über die entsprechenden Regelungen. Mecklenburg-Vorpommern hingegen ist das einzige der sechzehn Bundesländer, welches keine Versicherungspflicht hat. Dort ist es jedem Hundebesitzer selber überlassen, ob dieser eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließt.
Kosten
Wie viel kostet eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Beiträge für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unterscheiden sich je nach Rasse, Vorversicherung und Vorschäden. Teilweise unterscheiden sich die Beiträge erheblich: Die Württembergische verlangt für unseren Labrador beispielsweise satte 13,17€ monatlich, wohingegen Getsafe nur 5,44€ verlangt. Interessanterweise hat die Getsafe auch leistungstechnisch die Nase vor der Württembergischen. D.h. für schlechtere Leistungen würde man hier 60% mehr zahlen. Vergleichen lohnt sich also.
Beispielberechnung: Labrador, ohne Vorversicherung, ohne Vorschäden.
Versicherung | Tarifname | Beitrag (mtl.) |
---|---|---|
Neodigital | L-Spezial-GK | 4,56€ |
Getsafe | 50 Mio. | 5,44€ |
GHV | Premium | 7,34€ |
Gothaer | TR3-20Mio. | 7,14€ |
balunos |
Gold |
6,94€ |
Württembergische |
50 Mio. |
13,17€ |
DEVK |
10 Mio. |
7,00€ |
Achtung vor Kombirabatten!
Bitte lasse Dich nicht von sogenannten Kombirabatten täuschen. Selbst wenn du 10% Rabatt auf alle Versicherungen erhälst, desto mehr Verträge du dort hast, wirst du i.d.R. niemals eine Versicherung finden, die in allen Sparten das beste Produkt zum besten Preis hat (Mischkalkulation). Durch einen unabhängigen Vergleich sparst du nicht nur Beiträge, sondern hast auch garantiert das beste und optimal zu deinen Bedürfnissen passende Produkt.
Leistungen
Worauf du bei einer Hundehalterhaftpflicht achten solltest?
Die Versicherungssummen in der Tierhalterhaftpflichtversicherung variieren in der Regel je nach Versicherungsanbieter und auch innerhalb des Versicherungsanbieters (Tarife). Es ist wichtig, eine angemessene Deckungssumme zu wählen, um sicherzustellen, dass du als Tierhalter im Falle eines Schadens ausreichend abgesichert bist. Die meisten Versicherungsanbieter bieten Deckungssummen von 3 Millionen Euro oder mehr an. Im Idealfall lautet hier aber die Devise: Je mehr, desto besser - vor allem wenn man sich anschaut, dass du auch 50 Millionen für vergleichsweise geringe Beiträge versichert sind. Du solltest immer genauestens lesen, für welchen Zeitraum die versicherte Summe gilt.
Einige Anbieter beispielsweise geben zwar eine Versicherungssumme von 50 Millionen an, begrenzen diese jedoch auf maximal 15. Mio Euro je Person. Dies bedeutet, dass du in diesem Fall bei einem Personenschaden maximal 15 Mio. Euro Erstattung erhältst und eben nicht 50 Millionen.
Denn wenn die Versicherungssumme erschöpft ist, musst du als Tierhalter für die restlichen Kosten aufkommen.
Achtung bei Mietsachschäden: Es gibt Versicherungsgesellschaften auf dem Markt, die beispielsweise keine Schäden übernehmen, wenn dein Hund ein Sofa im Hotel anknabbert - im Fachjargon spricht man von Mietsachschäden an beweglichen Sachen. Dies sollte zwingend mitversichert sein, denn du weiß nie, was dein Vierbeiner anstellt, wenn er in einer neuen Umgebung ist.
Eine Selbstbeteiligung ist ein Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens selbst zahlen muss, bevor die Versicherung einspringt. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird in der Regel bei Vertragsabschluss vereinbart.
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?
Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab. Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu einer niedrigeren Prämie führen, aber auch zu höheren Kosten im Falle eines Schadens. Es ist wichtig, eine Selbstbeteiligung zu wählen, die der Tierhalter im Falle eines Schadens leicht bezahlen kann.
Wir sind der Meinung, dass es in der Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht sinnvoll ist, eine Selbstbeteiligung zu integrieren. Der Beitragsunterschied bzw. die Beitragsersparnis ist zu gering und im Leistungsfall ärgerst du bzw. überlegst dir im schlimmsten Fall zweimal, ob du die 150, 300, x€ zahlen willst.
Im Umkehrschluss bedeutet es jedoch nicht, dass du jeden Kleinstschaden einreichen solltest, wenn du keine Selbstbeteiligung vereinbart hast. Im schlimmsten Fall kündigt dir deine Versicherung nach mehreren Kleinstschäden oder ein Wechsel zu einer günstigeren oder besseren Versicherung wird dadurch ggf. erschwert.
Nicht nur unbekannte Dritte sollten im Schadenfall entstandene Kosten aufgrund von Beschädigungen durch deinen Hund erstattet bekommen, sondern eben auch Menschen aus dem direkten Umfeld deines Hundes. Hierzu zählen beispielsweise der Ehepartner/ Lebensgefährte/Kinder von dir als Tierhalter oder aber auch andere Familienangehörige, die möglicherweise auf deinen Hund aufpassen, während du bei einem wichtigen Termin bist.
Sonderpunkt - Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern:
Wenn dein Tier deinem Lebenspartner beispielsweise einen Personenschaden zufügt, übernimmt zunächst seine Krankenkasse die anfallenden Behandlungskosten. Wenn es sich beispielsweise um einen Lebensgefährten und nicht deinen Ehepartner handelt, kann es dazu kommen, dass die Krankenkasse diesen danach in Regress nimmt.
Die Forderungsausfalldeckung ist ein äußerst wichtiger Bausteine in der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Im Gegensatz zum restlichen Teil der Versicherung greift diese, wenn dein eigener Hund verletzt wird. Stell dir vor du schlenderst durch die Altstadt und kommst mit deinem Vierbeiner an einem obdachlosen Menschen mit einem Hund vorbei. Dessen Hund beißt deinen Hund und muss daraufhin in die Tierklinik. Eine Klage gegen diesen, um die entstandenen Kosten einzufordern, wird aller Voraussicht nach nicht zielführend sein, da es bei ihm nichts zu holen gibt. Du bleibst also auf den Kosten sitzen.
Mit einer Forderungsausfalldeckung passiert dir dies nicht - denn deine eigene Versicherung übernimmt die Kosten (WENN EIN RECHTSKRÄFTIGES URTEIL GEGEN DEN SCHADENVERURSACHER VORLIEGT).
ACHTUNG: Lese hierzu genauestens in den Bedingungen, ab wann die Forderungsausfalldeckung greift. Viele gute Versicherungen bieten diese ohne Mindestschadenhöhe an. Zudem sollten auch die Rechtskosten übernommen werden. Denn bevor kein rechtskräftiger Titel vorliegt, wirst du keine Leistungen erhalten.
Du besuchst mit deinem Hund die Hundeschule oder bildest ihn als Therapiehund aus? Dann solltest du genau schauen, ob diese Tätigkeit auch in deiner Hundehaftpflichtversicherung mitversichert ist. Zu den versicherten Tätigkeiten zählen unter anderem und je nach Versicherungsgesellschaft folgende Tätigkeiten:
- Besuch der Hundeschule: dein Hund beißt einen anderen Hund während des Besuches der Hundeschule
- Dein Hund soll ausgebildet werden und beißt einen sogenannten Figuranten - sprich einen Schauspieler
- Dein Hund wird zu therapeutischen Zwecken eingesetzt
- Dein Hund nimmt an Turnieren oder Schauvorführungen teil
- du erzielst durch deinen Hund Einnahmen (Hundeschule, Lehrgänge, Erste-Hilfe-Kurse für den Hund, etc.)
- Auslandsaufenthalt: Im Idealfall ist dieser mitversichert - und zwar weltweit und unbegrenzt.
Es ist Zeit mit deinem Hund Gassi zu gehen. Wie gewohnt geht ihr in Richtung Feldweg, wo du ihn ja frei laufen lassen kannst, obwohl es eigentlich noch zum Stadtgebiet gehört und dort Leinenpflicht besteht. Aber er hört ja nunmal so gut. Insofern dein Hund, weshalb auch immer, in dieser Situation einen Schaden verursacht, bist du deiner Leinenpflicht nicht nachgekommen. Achte hier also unbedingt darauf, dass auch das Führen ohne Leine und ggf. das Nicht-Tragen eines Maulkorbes (gesonderte Bestimmungen je nach Bundesland beachten) versichert sind. Sonst bleibst du im Schadenfall schnell auf deinen Kosten sitzen.
Es gibt leider keine genauen aktuellen Zahlen darüber, wie viele Hundehalter keine Hundehalterhaftpflichtversicherung haben. Im Jahr 2017 jedoch gaben lediglich 72% der befragten Hundebesitzer an, dass diese eine entsprechende Haftpflichtversicherung für ihren Hund haben.
Da nur in Berlin und Sachsen-Anhalt eine Versicherungspflicht besteht, kann davon ausgegangen werden (unter Berücksichtigung der Grauzone), dass rund jeder dritte bis vierte Hundebesitzer keine Haftpflichtversicherung für seinen Hund hat.
Prävention
Tipps, um Schäden vorzubeugen
Vorsorge ist besser als Nachsorge - sichert dich aber dennoch nie zu 100% ab.
Folgende Maßnahmen können dir helfen:
Worst Case
Was ist im Schadenfall zu tun?
Wenn dein Hund einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht hat, solltest du folgende Aspekte beachten:
- Sichere ggf. den Unfallort ab, beruhige deinen Hund und kümmere dich ggf. um Verletzte.
- Begib dich dabei jedoch nie unnötig in Gefahr und versuche selber die Ruhe zu behalten - es gibt immer Menschen, die dir helfen (rufe uns an und wir unterstützen Dich)
- Versuche, wenn möglich, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Notiere dir die Kontaktdaten des Geschädigten bzw. des Eigentümers der beschädigten Sache.
- Fotografiere und dokumentiere den Schaden.
- Melde dich umgehend bei deiner Versicherung (Im Idealfall hast du einen Betreuer, der die Schadenaufnahme durchführen kann und dir Tipps geben kann, wie du dich am besten verhältst)
FAQ
Häufige weitere Fragen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Ausschlüsse sowie Leistungseinschränkungen findest du in den jeweiligen Bedingungen. Allgemein lässt sich sagen, dass Eigenschäden, also Schäden bei denen dein Hund dich als Hundehalter, Personen im Haushalt oder deinem Eigentum zufügt, nicht versichert sind.
Jeder Hundehalter sollte, egal in welchem Bundesland und egal ob verpflichtend oder nicht, eine Hundehalterhaftpflicht abschließen. Bereits mit rund 5€ monatlich sicherst du dich so vor Schäden und Schadensersatzansprüchen, die je nach Ausmaß (beispielsweise Personenschäden mit bleibenden Schäden, Verdienstausfall und hohen Behandlungskosten) gerne in den Millionenbereich gehen können. Natürlich sind diese Fälle selten, doch wenn es dich trifft wärst du sicherlich froh darüber gewesen, wenn du die 5€ jeden Monat in die Hand genommen hättest und dich davor geschützt hättest.
Du als Hundehalter haftest dafür, wenn dein Hund beißt oder einen Gegenstand beschädigt. Dabei ist es zunächst unabhängig, ob die geschädigte Person deinen Hund provoziert hat oder sonst Teilschuld daran trägt.
Je nach Schweregrad und Folgen kann das Schmerzensgeld unterschiedlich ausfallen. Erleidest du beispielsweise einen Biss im Gesicht, so kann dies schnell um die 5.000€ liegen.
Wie das OLG Celle 2012 bestätigte, gilt dies auch für Bisswunden die dein Hund in der Obhut von anderen Personen begeht. In diesem Fall wurde ein Hund in eine Tierklinik gebracht und als der Schäferhund aus der Narkose erwachte, biss er dem Arzt in die Hand.
Weitere Beispiele findest du hier:
Ja, du kannst die Kosten für deine Tierhalterhaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen. Dafür gibst du diese unter dem Punkt Sonderausgaben in der Steuererklärung an.
In Deutschland hast du i.d.R. bei allen Versicherungen zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten sowie dauerhaftem Wegzug aus Deutschland musst die Bedingungen genauestens lesen.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter empfehlenswert, auch die gesetzliche Versicherungspflicht nicht in jedem Bundesland besteht. Als Hundehalter haftest du nämlich für sämtliche Schäden, die dein Hund verursacht - egal ob Personen-, Sach-, Vermögensschaden. Die Versicherung ist deshalb unverzichtbar, weil sehr hohe Schadenersatzforderungen möglich sind. Beispielsweise können bei einem durch deinen Hund verursachten Verkehrsunfall, bei dem Menschen schwer verletzt werden, Schadensersatzansprüche im sechs oder siebenstelligen Bereich auf Dich zukommen.
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da die Leistungsfähigkeit einer Hundehalterhaftpflicht davon abhängig ist, welche Leistungen für Dich und deinen Hund wichtig sind. Lass dich daher hierzu unbedingt unabhängig beraten.
Idealerweise suchst du dir einen unabhängigen Berater, der weiß, worauf du bei einer Hundehalterhaftpflicht im Detail achten solltest. Herkömmliche Vergleichsrechner zeigen nämlich in der Regel nicht alle Leistungsbestandteile und können daher im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen. Wenn du das Thema Hundehalterhaftpflicht jedoch trotzdem in die eigenen Hände nehmen möchtest, findest du hier unseren Vergleichsrechner, über den du den entsprechenden Tarif auch sofort abschließen kannst.
Hier unterscheiden sich die Tarife teilweise deutlich voneinander. Es gibt Tarife, die ein tägliches Kündigungsrecht anbieten, die meisten jedoch haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungs-/Kalenderjahres. Alles darüber hinaus können wir nicht empfehlen. Gerne werden 3-Jahresverträge empfohlen, da dies ein paar Euro günstiger ist. Doch was ist, wenn wir nächstes Jahr feststellen, dass es einen neuen Tarif gibt, der leistungstechnisch noch besser ist und 30% günstiger ist? Dann bist du in dem Drei-Jahresvertrag gefangen.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten in denen du deine Hundehalterhaftpflicht kündigen kannst:
1. Bei Tod deines Hundes (Wegfall der Risikos)
2. ordentliches Kündigungsrecht: bei manchen Anbietern täglich, bei anderen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit
3. außerordentliches Kündigungsrecht: im Leistungsfall, sprich wenn dein Hund einen Schaden verursacht hat und dieser über deine Hundehalterhaftpflicht reguliert wurde, hast du ein Sonderkündigungsrecht
Moderne Tarife haben in der Regel keine Klausel, in der eine Leinenpflicht vorgeschrieben ist. Bei älteren Verträgen kann es jedoch sein, dass diese in den Bedingungen der Hundehalterhaftpflicht steht. Damit solltest du vorsichtig sein, gerade, wenn dein Hund des öfteren auch ohne Leine läuft.
Tipp: Im Idealfall passen sich die Bedingungen deiner Hundehalterhaftpflicht in regelmäßigen Abständen den aktuellen Änderungen/Bedingungen gemäß an. Ist dies nicht der Fall und deine Hundehalterhaftpflicht besteht bereits seit mehreren Jahren ohne Anpassung, dann solltest du dringend schauen, ob die Leistungen noch zeitgemäß sind oder ob es an der Zeit ist einen guten aktuellen Tarif abzuschließen.
Ja die Kosten für deine Hundehalterhaftpflicht ist steuerlich absetzbar - unter dem Punkt "Sonderausgaben". Jedoch sollte beachtet werden, dass es eine maximale Erstattungshöhe gibt. Diese beträgt bei Arbeitnehmern und Beamten 1.900€ pro Jahr für Versicherungen, bei Selbstständigen beträgt diese Summe bis zu 2.800€ pro Jahr.
Die beiden Begriffe beschreiben letztendlich dasselbe. Eine Versicherung, die dich als Hundehalter davor schützt, wenn dein Hund anderen Personen und/oder Gegenständen einen Schaden zufügt und in Folge dessen Schadensersatzansprüche gegen Dich geltend macht.