Staatlich-geförderte Pflegeversicherung
(Pflege-Bahr)

1. Das Thema Pflegeversicherung und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung.
Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Personen, die pflegebedürftig sind und Hilfe bei täglichen Aufgaben benötigen. Die Pflegeversicherung deckt jedoch nicht immer alle Kosten ab, die mit der Pflege verbunden sind. Daher kann eine zusätzliche Absicherung notwendig sein.
Hier sind einige Punkte, die die Pflegeversicherung und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung verdeutlichen:
Die Pflegeversicherung bietet Leistungen für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Sie übernimmt Kosten für Pflegedienste, Pflegeheime und andere pflegerische Unterstützungsmaßnahmen.
Trotz dieser Unterstützung deckt die staatliche Pflegeversicherung oft nicht alle Kosten ab. Beispielsweise können zusätzliche Kosten für Medikamente, spezielle Behandlungen oder Anpassungen des Wohnraums anfallen, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Gleichzeitig steigen auch die Kosten für Pflegedienste und Pflegeheime. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung kann helfen, diese Kosten zu decken und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann individuell an die Bedürfnisse der versicherten Person angepasst werden. Sie kann beispielsweise Leistungen für den Fall vorsehen, dass eine stationäre Pflege notwendig wird, oder sie kann ein Pflegetagegeld vorsehen, das unabhängig vom tatsächlichen Pflegeaufwand gezahlt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine zusätzliche Absicherung im Pflegefall sinnvoll sein kann, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine passende Vorsorgestrategie zu entwickeln.

2. Was ist Pflege-Bahr?
Das Konzept der staatlich geförderten Pflegeversicherung, auch als “Pflege-Bahr” bekannt, wurde in Deutschland im Jahr 2013 eingeführt. Benannt ist es nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Ziel dieses Konzepts ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zu bieten, sich privat zusätzlich für den Pflegefall abzusichern.
Hier sind einige wichtige Punkte zur Erklärung des Pflege-Bahr-Konzepts:
Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Form der privaten Pflegezusatzversicherung. Der Staat fördert diese Versicherung mit einem jährlichen Zuschuss von 60 Euro, also 5 Euro pro Monat.
Um den staatlichen Zuschuss zu erhalten, muss der Versicherte mindestens 10 Euro pro Monat in die Versicherung einzahlen. Außerdem muss er bereits in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sein und darf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht pflegebedürftig sein.
Ein wesentliches Merkmal der Pflege-Bahr-Versicherung ist das Prinzip der “gesundheitlichen Akzeptanz”. Das bedeutet, dass jeder, der einen Vertrag abschließen möchte, unabhängig von seinem Gesundheitszustand angenommen werden muss.
Die Versicherungsleistungen orientieren sich am Grad der Pflegebedürftigkeit des Versicherten. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen aus der Versicherung.
Es ist zu beachten, dass die Leistungen aus der Pflege-Bahr-Versicherung oft nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall vollständig zu decken. Daher kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine weitere private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
3. Welche Bedingungen gelten für den Erhalt von Pflege-Bahr?
Die Pflege-Bahr-Versicherung hat bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Bedingungen:
Mindestbeitrag: Der Versicherte muss einen Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat in die Pflege-Bahr-Versicherung einzahlen.
Gesetzliche Pflegeversicherung: Der Versicherte muss bereits Mitglied in einer gesetzlichen Pflegeversicherung sein.
Keine Pflegebedürftigkeit: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf der Versicherte nicht pflegebedürftig sein, das heißt, er darf keinen Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI haben.
Kein Ausschluss wegen Gesundheitszustand: Die Versicherung muss jeden Antragsteller akzeptieren, unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Es darf also keine Gesundheitsprüfung stattfinden.
Wartezeit: In der Regel gibt es eine Wartezeit von fünf Jahren. Erst nach Ablauf dieser Zeit werden Leistungen aus der Pflege-Bahr-Versicherung gezahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht wurde.
Beachten Sie, dass die Leistungen aus der Pflege-Bahr-Versicherung oft nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken. Daher kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine weitere private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
4. Für wen ist der Abschluss der staatlich geförderten Pflegeversicherung möglich?
Der Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung ist möglich für Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Antragsteller ist mindestens 18 Jahre alt.
Der Antragsteller ist Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung in Deutschland.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet sich der Antragsteller nicht in Pflegebedürftigkeit, das heißt, er hat keinen Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI.
Der Antragsteller zahlt einen monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro in die Pflege-Bahr-Versicherung.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Antragsteller unabhängig von seinem Gesundheitszustand angenommen werden muss. Es darf also keine Gesundheitsprüfung stattfinden.
5. Wir kann ich die staatliche Förderung nach Pflege-Bahr erhalten?
Die Förderung nach dem Pflege-Bahr-Modell erfordert einige Schritte:
Auswahl einer geeigneten Pflegezusatzversicherung: Wählen Sie einen Versicherungsanbieter, der eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung anbietet. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Vertragsabschluss: Schließen Sie einen Vertrag für eine Pflege-Bahr-Versicherung ab. Hierbei müssen Sie den Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat einhalten.
Beantragung der Förderung: Nach Abschluss des Vertrages meldet der Versicherungsanbieter den Vertrag automatisch beim zuständigen Finanzamt an. Die Förderung wird dann monatlich direkt auf den Versicherungsbeitrag angerechnet. Sie müssen also nicht selbst aktiv werden, um die Förderung zu beantragen.
Regelmäßige Beitragszahlung: Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie Ihre Beiträge regelmäßig zahlen. Stellen Sie sicher, dass die Zahlungen pünktlich eingehen, da sonst der Anspruch auf die Förderung verloren gehen kann.
6. Wann leistet der Pflege-Bahr eigentlich?
Die Pflege-Bahr-Versicherung beginnt ihre Leistungen zu erbringen, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird und einen Pflegegrad gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI erhält. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten anzeigt und Pflegegrad 5 eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung bedeutet.
Die spezifischen Leistungen und die Höhe der Zahlungen variieren je nach Vertrag, aber generell gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen aus der Pflege-Bahr-Versicherung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die meisten Pflege-Bahr-Verträge eine Wartezeit von fünf Jahren haben. Das bedeutet, dass in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss keine Leistungen gezahlt werden, es sei denn, die Pflegebedürftigkeit ist aufgrund eines Unfalls eingetreten.
Wie bei allen Versicherungsprodukten ist es ratsam, die Bedingungen und Leistungen des spezifischen Pflege-Bahr-Vertrags sorgfältig zu lesen und zu verstehen.
7. Wie viel kostet mich ein mit Pflege-Bahr gefördertes Pflegetagegeld und welche Kriterien sind entscheidend?
Die Kosten für ein mit Pflege-Bahr gefördertes Pflegetagegeld variieren je nach verschiedenen Faktoren wie deinem Alter bei Vertragsabschluss, dem gewählten Versicherungsanbieter und dem gewünschten Leistungsumfang.
Im Allgemeinen liegt der monatliche Eigenanteil, den du zahlen musst, bei mindestens 10 Euro. Dazu kommt ein staatlicher Zuschuss von 5 Euro pro Monat. Also beginnen die minimalen monatlichen Kosten bei 15 Euro.
Es ist jedoch zu beachten, dass der tatsächliche Betrag, den du zahlst, je nach den spezifischen Konditionen deines Vertrages höher sein kann. Einige Versicherungsanbieter bieten höhere Leistungen an, was sich in einem höheren monatlichen Beitrag niederschlägt.
Es ist empfehlenswert, mehrere Angebote zu vergleichen und das für dich passende auszuwählen. Bitte beachte auch, dass die Pflege-Bahr einen Basisschutz bietet und zusätzliche private Pflegezusatzversicherungen sinnvoll sein können, um eine umfassendere Absicherung zu erreichen.
Der Abschluss eines Pflegetagegeldvertrags hängt von verschiedenen Kriterien ab:
Alter: Das Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann sich auf die Höhe der Prämien auswirken. In der Regel gilt: Je jünger du beim Abschluss bist, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge.
Gesundheitszustand: Viele Versicherer führen vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch. Bestehende Vorerkrankungen oder ein schlechter Gesundheitszustand können dazu führen, dass die Prämien erhöht werden, bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden oder der Antrag sogar abgelehnt wird.
Gewünschter Leistungsumfang: Je höher das gewünschte Pflegetagegeld, desto höher sind die monatlichen Beiträge. Dabei sollte beachtet werden, dass das Pflegetagegeld im Idealfall ausreichend hoch sein sollte, um die Kosten für eine professionelle Pflege zu decken.
Wartezeit: Einige Tarife beinhalten eine Wartezeit. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistung erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit nach Vertragsbeginn gezahlt wird.
Anbieter: Die Konditionen für das Pflegetagegeld können je nach Anbieter variieren. Es ist daher ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen, bevor du dich für einen bestimmten Vertrag entscheidest.
Bei der Auswahl eines Pflegetagegeldvertrags sollte man sorgfältig prüfen, ob die angebotenen Leistungen den eigenen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Es ist auch empfehlenswert, sich professionell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gewählte Versicherung einen angemessenen Schutz bietet.
8. Sind Vorerkrankungen problematisch für den Abschluss von Pflege-Bahr?
Nein, Vorerkrankungen sind kein Hindernis für den Abschluss der Pflege-Bahr. Eine der besonderen Merkmale der Pflege-Bahr ist, dass sie ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird. Das bedeutet, dass Versicherungsunternehmen dich nicht ablehnen können oder höhere Beiträge aufgrund von Vorerkrankungen verlangen dürfen.
Die Pflege-Bahr ist für alle offen, unabhängig vom Gesundheitszustand. Dies macht sie zu einer attraktiven Option für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen möglicherweise Schwierigkeiten haben, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Versicherungsunternehmen immer noch eine Wartezeit von fünf Jahren für Leistungen im Bereich der Pflegebedürftigkeit vorsehen können.
Es ist ratsam, sich bei verschiedenen Versicherungsanbietern über die genauen Bedingungen und Leistungen im Zusammenhang mit Vorerkrankungen zu informieren, da diese je nach Anbieter leicht variieren können.
Bei Kombination mit einem Pflegetagegeld musst du jedoch beachten, dass es Gesundheitsfragen gibt. Die genaue Anzahl und Art der gestellten Fragen kann jedoch je nach Versicherungsunternehmen variieren. Diese Fragen dienen dazu, den Gesundheitszustand des Antragstellers zu ermitteln und das Risiko für den Versicherer abzuschätzen.
Eine Vorerkrankung kann bei Pflegetagegeldversicherungen problematisch sein. Je nach Schwere und Art der Vorerkrankung kann dies dazu führen, dass die Versicherung den Antrag ablehnt oder bestimmte Leistungen ausschließt. In einigen Fällen kann eine Risikozuschlagsregelung angewendet werden, bei der ein höherer Beitrag für die Versicherung bezahlt werden muss, um die Vorerkrankung abzudecken.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Pflege-Bahr speziell als staatlich geförderte Pflegeversicherung konzipiert wurde, um den Zugang zu Pflegeleistungen zu erleichtern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Pflegetagegeldversicherungen erfordert die Pflege-Bahr keine Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen spielen keine Rolle bei der Annahme oder Beitragsberechnung.
Es wird empfohlen, sich vor dem Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung oder der Pflege-Bahr sorgfältig über die Bedingungen, Leistungen und eventuelle Auswirkungen von Vorerkrankungen zu informieren. Ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsberater kann dabei hilfreich sein, um die individuellen Umstände zu berücksichtigen und die richtige Entscheidung zu treffen.
9. Kann ich den Beitrag der Pflege-Bahr bei der Steuer angeben/steuerlich absetzen?
Ja, der Beitrag zur Pflege-Bahr ist steuerlich absetzbar. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) können Beiträge zur Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Der absetzbare Betrag umfasst jedoch nur den Basistarif der Pflegepflichtversicherung, nicht die zusätzlichen Leistungen, die durch die Pflege-Bahr abgedeckt werden. Deshalb können nur die Kosten für den Basistarif in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Pflege-Bahr individuell unterschiedlich sein kann und von weiteren Faktoren wie dem persönlichen Steuersatz und anderen absetzbaren Ausgaben abhängt. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder Fachmann zu konsultieren, um die genauen steuerlichen Auswirkungen für deine spezifische Situation zu ermitteln.
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