Private Krankenversicherung
Bedarfsanalyse private Krankenversicherung

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) & Zahnärzte (GOZ) in Deutschland

Das Honorar für Ärzte wird bei der Behandlung von Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) berechnet. Grundsätzlich kann man die Varianten der Honorarsätze in 3 Stufen unterteilen:

1.Behandlungen ohne erhöhten Aufwand

Hier rechnet der Arzt einen festgelegten Basiswert mit einem von ihm frei wählbaren Faktor bis max. 2,3 ab.

2.Behandlungen mit erhöhtem Aufwand/Besonderheiten

Hier darf der Arzt (mit Begründung) bis zum 3,5-fachen Satz abrechnen - ohne Rücksprachen und in der Regel ohne Zustimmung des Patienten.

3.Behandlung durch Spezialisten

Gerade bei komplizierten Behandlungen oder Behandlungen mit besonders aufwendigen Methoden durch Spezialisten entsteht manchmal ein so großer Aufwand, dass normale Abrechnungen den entstehenden Kosten nicht gerecht werden. Hier kann ein Arzt auch über dem "normalen" Höchstwert berechnen. Das kann unter Umständen sogar bis über den 10-fachen Satz der Gebührenordnung hinausgehen, z.B. bei Neuro-Chirurgen oder Orthopäden. Hierzu ist allerdings eine gesonderte Vereinbarung mit dem Patienten notwendig.

Sollen die Kosten für Spezialisten oder Behandler, die Hightechmedizin durchführen und häufig oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung abrechnen, übernommen werden?

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Timo und Philipp Schmitt Finanzberater Koblenz

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