Minuten Lesezeit,  Wörter, zuletzt aktualisiert am 8.02.2024

Öffnungsaktion private krankenversicherung beamte

In diesem Artikel erfährst du, was die Öffnungsaktion (für Beamte) ist, an der aktuell 16 private Krankenversicherungen teilnehmen, welche Voraussetzungen gelten, wer zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehört und welche Fristen gelten.

Erleichterte Bedingungen

Was ist die Öffnungsaktion?

Laut Verband der privaten Krankenversicherung e.V. sind 93% der Beamten in Deutschland privat krankenversichert und das aus gutem Grund. Denn u.a. durch die Beteiligung der Kosten durch den Dienstherrn in Form der Beihilfe ist die Private Krankenversicherung lediglich noch eine Art Restkostenabsicherung, die dadurch i.d.R. zum einen günstiger ist als das gesetzliche Pendant. Andererseits sind die Leistungen um ein vielfaches besser als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der ein Kontrahierungszwang seitens der Krankenkassen besteht - diese dich also ungeachtet deines Alters, Gesundheitszustands etc., annehmen müssen, sind die privaten Krankenversicherungen als privatrechtliche Unternehmen im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse, die an die Bestimmungen des Sozialgesetzbuch (SGB) gebunden ist, grundsätzlich frei in der Entscheidung, ob und wie sie dich versichern. 

Durch die Öffnungsaktion f. Beamte soll somit ein erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung geschaffen werden. Die teilnehmenden Versicherungsgesellschaften haben sich durch die Teilnahme an der Öffnungsaktion dazu verpflichtet, Beamte, ungeachtet der Vorerkrankungen, anzunehmen. Die Zuschläge für ein erhöhtes Risiko für entsprechende Vorerkrankungen dürfen maximal 30% betragen. Dadurch ist jedem Beamten eine Annahme sicher und auch ein ggf. drohender Risikozuschlag ist begrenzt. 

Erstmalige Absicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Die Öffnungsaktion gilt für all diejenigen Beamten, die zuvor noch keine private Krankheitskostenvollversicherung haben. 

Insofern du eine Anwartschaft hast, ist diese an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen.

D.h. wenn du zuvor bereits eine private Krankenversicherung hattest (ggf. beihilfekonform), ist eine Annahme im Rahmen der Öffnungsaktion nicht möglich. Allerdings gibt es auch hierbei Ausnahmen: 

  • bei Beendigung der ursprünglichen privaten Krankenversicherung war die erneute private Versicherung nicht vorhersehbar und daher ist auch der Abschluss einer Anwartschaft unterblieben
  • Personen, die als bisher Unversicherte aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V verpflichtet waren, sich gesetzlich zu versichern  (Familienangehöriger, Witwen oder Waisen)
  • wenn die Ablehnung im Einzelfall eine besondere Härte bedeuten würde
  • Öffnungsaktion Beamte

Wenn beispielsweise bei einem Kind was über seine Eltern privat versichert war und nun die Tätigkeit nach beamtenrechtlichem Status ansteht, besteht ein erneuter Anspruch auf die Teilnahme an der Öffnungsaktion.

Wurde seitens des Versicherungsnehmers zuvor eine Anzeigepflichtverletzung begangen und infolge dessen eine Anfechtung bzw. Rücktritt seitens des Versicherers vorgenommen, so entfällt der Anspruch auf Annahme im Rahmen der Öffnungsaktion.

Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Folgender Personenkreis kann im Rahmen der Öffnungsaktion teilnehmen:

  • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter, Referendare, etc.)
  • Beamtenanfänger
    Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit bzw. Lebenszeit (wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorangegangen ist), Richter mit Beihilfeanspruch, Geistliche und Kirchenbeamte mit Beihilfeanspruch, Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger und der BG (Berufsgenossenschaften), Berufsanfänger mit Beihilfeanspruch im Bereich Sparkassen, Landesbanken oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Bankinstituten, EU-Abgeordnete (Art. 18 ABs. 1 des Abgeordnetenstatus) 

    Gelten nicht für:

    Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes mit einem Anspruch auf einen entsprechenden Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (auch, wenn Sie diesen nicht verwirklichen)
    und 
    Personen, denen aufgrund des vorhandenen Arbeitsvertrages beamtenähnliche Rechte eingeräumt werden
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die bereits am 31.12.2004 in folgenden Dienstverhältnissen standen: Beamte auf Probe und auf Zeit oder Lebenszeit mit Beihilfeanspruch (Soldaten fallen nicht hierunter) - auch für Pensionäre (Bezieher von Ruhegehalt); Richter mit Beihilfeanspruch; Versorgungsempfänger (im Ruhestand) mit Behilfeanspruch
  • erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige (gilt auch für Pflegekinder) - Wichtig: der Angehörige darf nicht pflichtversichert in der GKV sein
  • Sonderreglungen sowie Fristen finden Sie in der Broschüre der Verbandes der privaten Krankenversicherungen

 

Öffnungsaktion PKV für Beamte
Teilnehmende Versicherungen

  • Allianz Private Krankenversicherungs- AG
  • Barmenia Krankenversicherung AG
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft (Versicherungskammer Bayern)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung (Zweigniederlassung der AXA KV AG)
  • Debeka Krankenversicherungsverein a.G.
  • DKV Deutsche Krankenversicherung AG
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
  • HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
  • INTER Krankenversicherung AG
  • Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
  • Münchner Verein Krankenversicherung a.G.
  • SIgnal Iduna Krankenversicherung a.G.
  • Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
  • Union Krankenversicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG

letzter Stand: 08.02.2024 >

Philipp Schmitt Finnazberater und Versicherungsmakler - Öffnungsaktion in der privaten Krankenversicherung für Beamte

Artikel von

Philipp Schmitt M.A.

Philipp ist der Geschäftsführer der Finanzberatung Schmitt GmbH und mittlerweile seit über sechs Jahren in der Branche aktiv. Durch seine Weiterbildung zum Berater Versicherungen Öffentlicher Dienst (DMA) kennt er sich mit beamtenrechtlichen Belangen sehr gut aus und unterstütz dich gerne bei Fragen rund um das Thema PKV und Beihilfe.

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