Kind privat oder gesetzlich krankenversichern?
In diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten es in Abhängigkeit der Beschäftigung der Eltern es für Kinder gibt, privat oder gesetzlich krankenversichert zu sein. Was ist, wenn beide Elternteile in der Gesetzlichen Krankenkasse sind, was, wenn beide in der Privaten Krankenversicherung sind und was, wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind?
Inhaltsverzeichnis
- Kind versichern, wenn beide Eltern in der Gesetzlichen Krankenkasse sind
- Kind versichern, wenn beide Eltern in der Privaten Krankenversicherung sind
- Kind versichern, wenn Eltern unterschiedlich krankenversichert sind
- Checkliste zum Download: Wo das Kind versichern, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist?
Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, unabhängig davon ob jemand über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: Bruttogehalt über 69.300 Euro) verdient,
muss das Kind im Rahmen der Familienversicherung (§10 SGB V) auch gesetzlich versichert werden.
Der Vorteil: Es müssen keine eigenen Beiträge für das Kind bezahlt werden, sondern es ist im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Insofern beide Elternteile privat krankenversichert sind, muss auch das Kind/die Kinder privat krankenversichert werden. Im Idealfall nutzt man hierzu die sogenannte Kindernachversicherung(-sgarantie).
Kindernachversicherungsgarantie
Der große Vorteil bei der Kindernachversicherung in der Privaten Krankenversicherung ist es, dass es dabei bei Einschluss von Neugeborenen keine Gesundheitsprüfung gibt. Ausschlaggebend ist hierfür, dass Fristen (Meldung i.d.R. spätestens 2 Monate nach Geburt) eingehalten werden und dass der Schutz des Kindes nicht hochwertiger sein darf, als der der Eltern.
Es gibt für niemanden eine Pflicht dazu, sich privat zu versichern. Es ist lediglich eine Option, die in gewissen Fällen/Konstellationen Sinn ergibt.
Ausnahme: Beide Eltern sind privat krankenversichert. Dann muss das Kind auch privat krankenversichert sein.
Anhand von folgenden Kriterien kannst du prüfen, wie dein Kind versichert werden kann:
- Ist einer der Ehepartner in der Privaten Krankenversicherung?
- Verdient dieser über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze)?
- Verdient dieser regelmäßig mehr als der gesetzlich Versicherte?
Wenn du eine dieser Fragen mit Nein beantworten kannst, ist grundsätzlich eine beitragsfreie Mitversicherung der beim GKV-Versicherten möglich. Sobald einer der Partner in der PKV ist, kann das Kind aber auch immer gegen einen eigenen Beitrag in der PKV versichert werden. Unten siehst du unsere Übersicht zum Thema " Wie versichere ich mein Kind, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist!".
Für die gemacht Angaben übernehmen wir trotz sorgfältiger Recherche keinerlei Gewährleistung.
Artikel von
Philipp Schmitt M.A.
Philipp ist der Geschäftsführer der Finanzberatung Schmitt GmbH und mittlerweile seit über sechs Jahren in der Branche aktiv. Durch seine Weiterbildung zum Berater Versicherungen Öffentlicher Dienst (DMA) kennt er sich mit beamtenrechtlichen Belangen sehr gut aus und unterstütz dich gerne bei Fragen rund um das Thema PKV und Beihilfe.
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