Pflegetagegeld, Pflegekosten-/-rentenversicherung, Pflege-BAHR
Pflegezusatzversicherung
Das Wichtigste in Kürze
Die Pflegezusatzversicherung ist eine private Versicherung, die dazu dient, die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten bei Pflegebedürftigkeit zu schließen. Sie bietet zusätzlichen finanziellen Schutz, wenn du pflegebedürftig wirst. Es gibt verschiedene Formen dieser Zusatzversicherung, wie zum Beispiel die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung, die jeweils unterschiedliche Leistungen und Konditionen haben. Die Auswahl der richtigen Pflegezusatzversicherung hängt von deinen individuellen Bedürfnissen und deiner finanziellen Situation ab.
- Pflegetagegeldversicherung: Bei dieser Form der Pflegezusatzversicherung erhältst du für jeden Tag, an dem du pflegebedürftig bist, einen festgelegten Betrag. Der Vorteil ist, dass du frei entscheiden kannst, wofür du das Geld verwenden möchtest.
- Pflegekostenversicherung: Die Pflegekostenversicherung erstattet dir einen Teil der tatsächlich entstandenen Pflegekosten, bis zu einem vorher festgelegten Höchstbetrag. Dies kann besonders nützlich sein, wenn die Pflegekosten sehr hoch sind.
- Pflegerentenversicherung: Bei der Pflegerentenversicherung erhältst du im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Der Betrag ist unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten und kann frei verwendet werden.
- Pflege-Bahr: Der Pflege-Bahr ist ein staatlicher Zuschuss für Pflegezusatzversicherungen, der die private Vorsorge erleichtern soll. Wer mindestens 10 Euro monatlich in seine Pflegezusatzversicherung einzahlt, erhält 5 Euro Förderung pro Monat.
Welche Leistungen gibt es in einem Pflegeheim?
- (Stationäre) Langzeitpflege: Hier lebt die pflegebedürftige Person ständig in einer Pflegeeinrichtung, wo sie rund um die Uhr durch qualifizierte Fachkräfte betreut und versorgt wird.
- Temporäre Pflege (Kurzzeitpflege): Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 2 und 5 können eine subventionierte Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine stationäre Betreuung erforderlich ist. Die Dauer der Kurzzeitpflege ist auf maximal 56 Tage pro Jahr begrenzt.
- Ersatzpflege (Verhinderungspflege): Pflegebedürftige haben zudem das Recht auf eine stationäre Ersatzpflege von bis zu 42 Tagen im Jahr. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die private Pflegekraft Urlaub hat, krankheitsbedingt ausfällt oder eine Pause von der Pflegetätigkeit benötigt.
- Teilzeitpflege tagsüber und nachts (Tages-/Nachtfplege): Diese teilstationären Betreuungsformen eignen sich hervorragend als Ergänzung zur häuslichen Pflege. Dabei wird die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut. Dieses Angebot wird insbesondere von berufstätigen pflegenden Angehörigen genutzt, um Beruf und Pflegetätigkeit miteinander zu vereinbaren.
Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Zunahme der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2055
Laut Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis 2055 um rund 37% zunehmen. Dies bedeutet, dass aus den rund 5 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2021 im Jahr 2055 auf 6,8 Millionen Menschen von Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) betroffen sein werden. Bei einer Bevölkerung von rund 84 Millionen Menschen in Deutschland (moderate Bevölkerungsentwicklung angenommen), bedeutet dies, dass fast jeder zehnte Bürger/-in von Pflegebedürftigkeit betroffen sein wird.
Steigende Personalausgaben führen zu steigenden Pflegekosten
Betrachtet man die steigenden Pflegekosten, so sind als Hauptgrund laut Handelsblatt die gestiegenen Personalausgaben zu nennen. Seit September 2022 muss in allen Einrichtungen nach Tarifvertrag oder ähnlichem bezahlt werden, um mit den entsprechen Pflegekassen abrechnen zu können. Laut des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) waren im Jahr 2023 bundesweit durchschnittliche Kosten von 2.548€ pro Monat fällig - bezogen auf eine Pflege im Heim. Dies entspricht rund 350€ mehr als im Vorjahr 2022.
Beispiel für Kosten (je nach Pflegeheim können diese abweichen)
Pflegeheimplatz auf Dauer (vollstationäre Pflege)
Pflege nur für ein paar Tage oder wenige Wochen (Kurzzeitpflege)
Pflege nur am Tag (Tagespflege)
Du willst einen Überblick über die Kosten in dem Pflegeheim vor Ort. Dann findest du hier einen Rechner, über den du die entsprechenden Kosten berechnen kannst.
Gut zu wissen: Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse stärker!
Im Rahmen der jüngsten Pflegereform hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Bestimmungen eingeführt, um den wachsenden Gesundheitsausgaben entgegenzuwirken. Ab dem Jahr 2022 werden die Pflegesachleistungen voraussichtlich um rund 5% ansteigen, und Pflegebedürftige, die in einer Pflegeeinrichtung leben, erhalten einen Leistungsaufschlag, der von der Dauer ihres Aufenthalts abhängt. Darüber hinaus wird der Betrag für die Kurzzeitpflege von derzeit 1612 Euro auf 1774 Euro erhöht. Um den Zugang zu Pflegehilfsmitteln für Pflegebedürftige zu erleichtern, ermöglicht die Gesundheitsreform nun auch Pflegefachkräften, Empfehlungen für Hilfs- oder Pflegehilfsmittel auszusprechen. Damit wird eine ärztliche Verordnung in vielen Fällen überflüssig.
Die Pflegekasse bietet Pflegebedürftigen eine Vielzahl von Leistungen an, um ihnen zu ermöglichen, ihren Alltag trotz Einschränkungen zu bewältigen. Aufgrund eines erweiterten Angebots an Pflegeleistungen und einer gestiegenen Anzahl von Leistungsempfängern sind die Pflegekassen finanziell stärker belastet als in früheren Jahren. Die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) muss darauf mit einer Erhöhung der Beiträge reagieren. Im Jahr 2023 müssen Selbstständige und Angestellte durchschnittlich 104 Euro für den monatlichen Pflegebeitrag einplanen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann dazu beitragen, zusätzliche Kosten für Pflegebedürftige aufzufangen, unabhängig von der Privaten Pflegepflichtversicherung oder der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wie kann ich mich vor hohen Kosten im Pflegefall absichern?
1. Pflegetagegeldversicherung
Bei dieser Art von Versicherung erhalten Sie ein tägliches oder monatliches Pflegegeld, dass dazu dient, die finanzielle Lücke zu schließen, die oftmals zwischen den tatsächlichen Kosten für Pflegeleistungen und den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung besteht. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom vereinbarten Tarif und dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Funktionsweise der Pflegetagegeldversicherung:
- Bei Abschluss der Versicherung wird ein bestimmter Tagessatz vereinbart. Dies ist der Betrag, den die Versicherung im Pflegefall pro Tag auszahlt. Die Höhe des Tagessatzes kann dabei individuell festgelegt werden.
- Im Falle einer Pflegebedürftigkeit prüft die Versicherung den Grad der Pflegebedürftigkeit. Dies erfolgt in der Regel anhand der Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
- Abhängig vom festgestellten Pflegegrad zahlt die Versicherung dann das vereinbarte Tagegeld aus. Dabei kann die Auszahlung je nach Vertragsbedingungen vollständig oder anteilig erfolgen.
- Ein großer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung besteht darin, dass das Geld frei verwendbar ist. Es kann also verwendet werden, um professionelle Pflegedienste zu bezahlen, aber auch für andere anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Pflege.
- Wie bei jeder Versicherung sollte man auch hier die verschiedenen Angebote vergleichen und auf das Preis-Leistungs-Verhältnis achten. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Leistungen und Bedingungen des Vertrages zu achten.
2. Pflegekosten-Versicherung
Die Pflegekostenversicherung stellt eine Form der privaten Pflegezusatzversicherung dar, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit gemäß der vertraglich festgelegten Versicherungsleistung einen Prozentsatz oder die Gesamtsumme der tatsächlich anfallenden und zusätzlichen Pflegeaufwendungen deckt. Hierbei liegt der Fokus auf den “effektiven Ausgaben” und dem “zusätzlichen” Bedarf. In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung durch eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung, welche im Pflegefall Leistungen entsprechend dem zugewiesenen Pflegegrad erbringt. Allerdings übersteigen die tatsächlichen Pflegekosten meist die Leistungen der Pflegeversicherung, was dazu führt, dass zusätzliche Kosten von den Pflegebedürftigen selbst oder deren Angehörigen getragen werden müssen.
Die private Pflegekostenversicherung dient dazu, diese Versorgungslücke ganz oder teilweise zu schließen. Die Versicherungsleistungen sind zweckgebunden und ausschließlich auf die effektiven Pflegekosten begrenzt, was bedeutet, dass die anfallenden Kosten beispielsweise durch Vorlage entsprechender Belege nachgewiesen werden müssen.
Vom Versicherungsnehmer sind periodische Versicherungsprämien zu entrichten. Mit dem Abschluss einer Pflegekostenversicherung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung jener monatlichen Prämie, auf die sich Versicherer und Versicherungsnehmer im Rahmen des Vertragsabschlusses geeinigt haben.
Funktionsweise der Pflegekostenversicherung
- Vertragsabschluss: Wenn Sie eine Pflegekostenversicherung abschließen, vereinbaren Sie mit dem Versicherungsunternehmen einen bestimmten Prozentsatz der Pflegekosten, die im Pflegefall übernommen werden sollen. Dieser Prozentsatz kann je nach Pflegegrad variieren.
- Leistungsauslöser: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt, meistens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Abhängig von diesem Pflegegrad wird dann die Leistung der Versicherung ausgelöst.
- Kostenübernahme: Die Versicherung übernimmt dann einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, in der Regel bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung.
- Nachweis der Kosten: Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung ist bei der Pflegekostenversicherung die Verwendung des Geldes zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Leistungen ausschließlich für die Bezahlung von Pflegeleistungen verwendet werden können. Die anfallenden Kosten müssen daher in der Regel durch Vorlage entsprechender Rechnungen nachgewiesen werden.
3. Pflegerentenversicherung
Eine Pflegerentenversicherung ist eine Form der privaten Pflegeversicherung, die als Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürftigkeit dient. Im Unterschied zu anderen Pflegeversicherungen zahlt sie im Leistungsfall eine monatliche Rente aus.
Funktionsweise der Pflegekostenversicherung
- Vertragliche Vereinbarung: Bei Abschluss der Versicherung wird eine bestimmte Pflegerente festgelegt. Das ist der Betrag, den die Versicherung im Pflegefall monatlich auszahlt. Die Höhe der Pflegerente kann dabei individuell festgelegt werden.
- Auslöser der Leistung: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit prüft die Versicherung den Grad der Pflegebedürftigkeit. Dies geschieht in der Regel anhand der Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
- Auszahlung der Rente: Abhängig vom festgestellten Pflegegrad zahlt die Versicherung dann die vereinbarte Pflegerente aus. Dabei kann die Auszahlung je nach Vertragsbedingungen vollständig oder anteilig erfolgen.
- Verwendung der Rente: Ein großer Vorteil der Pflegerentenversicherung besteht darin, dass die Rente frei verwendet werden kann. Sie kann also genutzt werden, um professionelle Pflegedienste zu bezahlen, aber auch für andere anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Pflege.
- Prämienzahlung: Wie bei jeder Versicherung müssen auch hier Beiträge gezahlt werden. Diese variieren je nach Höhe der vereinbarten Rente und dem Eintrittsalter des Versicherten.
4. Pflege-Bahr
Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Form der privaten Pflegezusatzversicherung in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2013 eingeführt und ist nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannt.
Funktionsweise der Pflegekostenversicherung
- Staatliche Förderung: Der Staat fördert die Pflege-Bahr-Versicherung mit einem jährlichen Zuschuss von 60 Euro, der direkt an den Versicherer gezahlt wird. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss der Versicherte mindestens 10 Euro pro Monat in die Versicherung einzahlen.
- Leistung im Pflegefall: Im Pflegefall zahlt die Versicherung eine monatliche Pflegerente aus. Die Höhe der Rente hängt vom vereinbarten Tarif und dem festgestellten Pflegegrad ab.
- Unabhängig vom Gesundheitszustand: Ein großer Vorteil des Pflege-Bahr ist, dass jeder einen Vertrag abschließen kann, unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und auch keine Risikozuschläge.
- Festlegung der Leistung: Die Leistung im Pflegefall ist gesetzlich festgelegt und beträgt mindestens 600 Euro pro Monat bei Pflegegrad 5. Bei niedrigeren Pflegegraden fallen die Leistungen entsprechend geringer aus.
- Keine Kündigung durch den Versicherer: Der Versicherer kann den Vertrag nicht kündigen, auch nicht im Leistungsfall. Das Risiko eines Vertragsbruchs durch den Versicherer ist also ausgeschlossen.
Trotz der staatlichen Förderung sollte man vor Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung genau prüfen, ob sie den eigenen Bedürfnissen entspricht und ob andere Formen der Pflegezusatzversicherung gegebenenfalls besser geeignet sind. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen.
Vor- und Nachteile
der verschiedenen Varianten der Pflegezusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung | Pflegekostenversicherung | Pflege-Rentenversicherung |
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Bezuschussung durch Pflege-Bahr möglich | Bezuschussung durch Pflege-Bahr nicht möglich | Bezuschussung durch Pflege-Bahr möglich |
freier Verwendungszweck | kein freier Verwendungszweck | freier Verwendungszweck |
relativ preiswert | relativ preiswert | relativ hohe Beiträge |
abhängig vom Tarif | Beiträge müssen lebenslang gezahlt werden | Bis Endalter oder Pflegefall |
Gesundheitsfragen - Ja | Gesundheitsfragen - Ja | Gesundheitsfragen - Ja |
3 Tipps zum Thema Pflegezusatzversicherung
- Frühzeitig abschließen: Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Zudem ist es oft schwieriger oder sogar unmöglich, eine solche Versicherung abzuschließen, wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit besteht.
- Leistungen prüfen: Nicht alle Pflegezusatzversicherungen bieten die gleichen Leistungen. Es ist wichtig, die Bedingungen und Leistungen genau zu prüfen und zu verstehen, bevor man eine Versicherung abschließt. Einige wichtige Punkte sind zum Beispiel, ob die Versicherung nur bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit leistet oder auch bei temporärer, und ob sie auch Leistungen für ambulante Pflege oder Pflegeheimkosten abdeckt.
- Finanzielle Situation berücksichtigen: Eine Pflegezusatzversicherung sollte immer im Kontext der eigenen finanziellen Situation betrachtet werden. Man sollte sicherstellen, dass die Beiträge für die Versicherung auch langfristig tragbar sind und dass die Versicherungsleistung ausreicht, um die erwarteten Pflegekosten zu decken.
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