Minuten Lesezeit,  Wörter, zuletzt aktualisiert am 29.08.2023

Renteninformation verstehen

1. Einführung: Was ist die Renteninformation

Die Renteninformation ist ein Dokument, das von der Deutschen Rentenversicherung jährlich an Versicherte verschickt wird. Sie enthält wichtige Informationen und Berechnungen zur zukünftigen Rentenhöhe. Die Renteninformation gibt einen Überblick über die bisher erworbenen Entgeltpunkte, den Rentenartfaktor, den voraussichtlichen Rentenbeginn und eine geschätzte Höhe der zukünftigen Rente. Sie dient als Orientierungshilfe für Versicherte, um sich über ihre Rentenansprüche zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen für eine ausreichende Altersvorsorge zu ergreifen. Die Renteninformation wird automatisch an alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung verschickt und enthält wichtige Informationen für die individuelle Planung der Altersvorsorge.

2. Welche Informationen findest du auf der Renteninformation?

Auf der Renteninformation sind verschiedene Werte enthalten, die Informationen über Ihre zukünftige Rente geben:

  • A) Hier erfährst du, wann du in Regelaltersrente gehen kannst. Das Regelalter für die Regelaltersrente beträgt derzeit 67 Jahre. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, die Regelaltersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, jedoch mit Abschlägen Höhe der Regelaltersrente hängt von verschiedenenaktoren ab wie zum Beispiel der Anzahl der Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Einkommen während des Erwerbslebens.
  • B) Von der gesetzlichen Rente sind noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) zu bezahlen. Die gesetzliche Rente unterliegt der Einkommensteuer. Der zu zahlende Steuerbetrag hängt von der Höhe der Rente und dem persönlichen Steuersatz ab. Es gibt jedoch auch einen steuerlichen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern auf die gesetzliche Rente gezahlt werden müssen.
  • C) Hier findest du den aktuellen Anspruch auf volle ErwerbsminderungsrenteDiese Rente wird gezahlt, wenn die erwerbsfähige Person aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
  • D) Hier findest du die bisher erworbenen Ansprüche auf Regelaltersrente.
  • E) Hier findest du den Anspruch auf Regelaltersrente, wenn du weiterhin so einzahlst wie bisher.
  • F) Hier findest du den Anspruch auf Regelaltersrente, wenn du weiterhin so einzahlst wie bisher - unter Berücksichtigung einer jährlichen Rentenanpassung von einem und zwei Prozent pro Jahr.
  • G) Im letzten Abschnitt des Rentenbescheides findest du den Hinweis, dass ein zusätzlicher Vorsorgebedarf besteht (Versorgungslücke), der durch eine ergänzende Altersvorsorge geschlossen werden soll. Zudem wird auf den Kaufkraftverlust hingewiesen (Inflation), den es zu berücksichtigen gilt.

3. Berechnungsbeispiel anhand der Renteninformation

Tina K. (67) ist gesetzlich krankenversichert, Rentnerin und hat eine Bruttorente von 1.680€ monatlich. Bei ihrer Krankenkasse hat Sie einen Beitragssatz von 15,8% (14,6% allgemeiner Beitragssatz + 1,2% Zusatzbeitrag). Die Hälfte davon wird von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Zudem ist die Rente auch pflegeversicherungspflichtig - dieser Teil wird von ihr alleine getragen und beträgt 3,05%.

AB 2040 werden Renten voll besteuert!!!!

Besteuerungsanteil 2023 = 83%
Steuer- und Solidaritätszuschlag = 77€
Kirchensteuer (9%) = 7€
Krankenversicherung = 132€
Pflegeversicherung = 55€

Altersrente (Netto) = 1.409€ monatlich

AB 2040 werden Renten voll besteuert!!!!

Besteuerungsanteil 2040 = 100%
Steuer- und Solidaritätszuschlag = 156€
Kirchensteuer (9%) = 13€
Krankenversicherung = 132€
Pflegeversicherung = 55€

Altersrente (Netto) = 1.324€ monatlich

4. Inflation/Kaufkraftverlust unbedingt in der Renteninformation berücksichtigen!

Die Inflation ist ein allgemeiner Anstieg des Preisniveaus von Gütern und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt dazu, dass die Kaufkraft des Geldes abnimmt und man für die gleiche Menge an Geld weniger Waren und Dienstleistungen kaufen kann.

Die Inflation hat Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenhöhe, da die Renten in der Regel an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt sind. In Deutschland wird die Anpassung der Renten an die Inflation durch den sogenannten Rentenwert bestimmt. Der Rentenwert wird regelmäßig angepasst, um die Renten den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.

Wenn die Inflation hoch ist, kann dies bedeuten, dass die Erhöhung der Renten durch den Rentenwert nicht ausreicht, um den tatsächlichen Kaufkraftverlust auszugleichen. Dies kann dazu führen, dass Rentner trotz einer Rentenerhöhung real weniger Geld zur Verfügung haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Auswirkungen der Inflation auf die gesetzliche Rentenhöhe von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Höhe der Inflation, der Rentenanpassungsformel und anderen politischen Entscheidungen.

Die passende Ergänzung zur gesetzlichen Rente finden und damit die eigene Rentenlücke schließen. Mehr dazu erfährst du hier.

5. Früher in Rente gehen? Mit welchen Abschlägen du rechnen musst.

Die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente beträgt derzeit 67 Jahre. Wenn jemand mit 67 Jahren in Rente geht und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt hat, erhält er die volle Rente ohne Abzüge. Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, können sogar früher in Rente gehen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen.

Möchte jemand vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen, muss er für jeden Monat, den er vorzeitig in Rente geht, eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent akzeptieren. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent, was einer Vorverlegung um maximal 4 Jahre entspricht.

Das bedeutet, dass selbst mit Abzügen eine vorzeitige staatliche Rente höchstens 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich ist. Es ist wichtig zu beachten, dass dies allgemeine Informationen sind und individuelle Umstände und Regelungen berücksichtigt werden sollten.

Wann kannst du in Rente gehen (für langjährig Versicherte)

GeburtsjahrReguläre Alters­grenzeFrüh­zei­ti­ge In­an­spruch­nahme abmax. Monate früherAbschlag bis
vor 19496563247,2%
1949 Jan65 + 1 Monat63257,5%
1949 Feb65 + 2 Monate63267,8%
1949 März–Dez65 + 3 Monate63278,1%
195065 + 4 Monate63288,4%
195165 + 5 Monate63298,7%
195265 + 6 Monate63309,0%
195365 + 7 Monate63319,3%
195465 + 8 Monate63329,6%
195565 + 9 Monate63339,9%
195665 + 10 Monate633410,2%
195765 + 11 Monate633510,5%
195866633610,8%
195966 + 2 Monate633811,4%
196066 + 4 Monate634012,0%
196166 + 6 Monate634212,6%
196266 + 8 Monate634413,2%
196366 + 10 Monate634613,8%
ab 196467634814,4%

Beispiel zur Abschlagsrechnung einer gesetzlichen Rente
Herr Müller (geboren am 22.03.1960) war ununterbrochen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert  und möchte nun ein Jahr früher in Rente gehen.

Für ihn gilt die Altersrente für langjährig Versicherte. Das reguläre Eintrittsalter für diese Rente liegt bei 67 Jahren. Aufgrund seines Geburtsjahres könnte Herr Schneider diese Rente jedoch bereits mit 66 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen.

Wenn er jedoch ein Jahr früher in Rente gehen möchte, müsste er Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, den er vorzeitig in Rente geht, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. In seinem Fall würde das bedeuten, dass er mit 65 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen könnte, jedoch mit einem dauerhaften Abschlag von 3,6 Prozent auf seine Rentenbezüge.

Alternativ könnte Herr Schneider auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Betracht ziehen. Das reguläre Eintrittsalter hierfür liegt bei 65 Jahren. Aufgrund seines Geburtsjahres könnte er diese Rente bereits mit 64 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen, sofern er die erforderlichen 45 Beitragsjahre erreicht hat. In diesem Fall würde er keine Abschläge hinnehmen müssen und zwei Jahre früher in Rente gehen können.

4. Fazit: Renteninformation/Rentenbescheid lesen und verstehen

Die Renteninformation bietet zwar einen Überblick über die zu erwartende gesetzliche Rente, jedoch sind die Zahlen nicht immer aussagekräftig, insbesondere für jüngere Menschen. Die prognostizierten Renten basieren oft auf glatten Lebensläufen, die heutzutage eher unrealistisch sind. Zudem könnten die Aussagen zur möglichen Erwerbsminderungsrente den Eindruck vermitteln, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht notwendig sei.

Es ist wichtig zu erkennen, dass die gesetzliche Rente nur eine Grundversorgung im Alter bietet und dass es daher unerlässlich ist, zusätzliche Maßnahmen zur Altersvorsorge zu ergreifen. Die Renteninformation weist darauf hin, dass private Vorsorge durch die “Versorgungslücke” immer wichtiger wird.

Als Rentenexperte empfehlen wir, sich frühzeitig um die eigene Rente zu kümmern. Die Renteninformation sollte nicht einfach abgeheftet werden, sondern regelmäßig überprüft werden, ob die zu erwartende Rente ausreicht. Falls nicht, ist es ratsam, rechtzeitig mit einer privaten Altersvorsorge zu beginnen, um im Ruhestand besser abgesichert zu sein und ihn in vollen Zügen genießen zu können.



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Timo Schmitt (B. Sc.)

Experte für Unfallversicherungen

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